Zugegeben mein letzes Thema war sehr trocken und genau so trocken, aber dafür auch für nicht Gewerbliche Fotografen geht es weiter. Speziell möchte ich mich hier dem Thema- Fotografieren bei Fußballspielen, im Zoo und ein wenig der Panoramafreiheit widmen. Oder besser gesagt ein paar Gedanken dazu los werden. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass ich keine Haftung für die Richtigkeit übernehme, da ich kein Anwalt oder Ähnliches bin.. Ich möchte euch nur inspirieren ein wenig über das Thema nachzudenken und meine Gedanken mit euch teilen.
Momentan liest man ja viele Schlagzeilen wie z.B. „Streng verboten! Diese Strafen drohen, wenn Sie Ihre Stadion-Fotos bei Facebook…“
Quelle: http://www.mopo.de/23928778 ©2016
Doch was steckt dahinter? Jede Menge und es kann auch sehr teuer werden. Bleiben wir zunächst einmal beim Fußball. Jedes Stadion welches ihr betritt, hat eine sogenannte Stadionordnung, wo klar drin geregelt ist, was erlaubt ist und was nicht. Bei Borussia Dortmund heißt es z.B.:
„(5) Video- und Fotoaufnahmen durch Besucher an Spieltagen sind nur für private Zwecke und ausschließlich mit Geräten erlaubt, die nach Ausstattung und Größe offensichtlich allein für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Eine anderweitige Nutzung dieser Aufnahmen oder eine Weitergabe der Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder eine Veröffentlichung in den Medien, insbesondere im Rahmen des Weiterverkaufs / der Weitervergabe von Tickets (z.B. auf Internetplattformen), bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.“
In den meisten Stadionordnungen ist meistens nur der erste Satz zu lesen; „Video- und Fotoaufnahmen durch Besucher an Spieltagen sind nur für private Zwecke und ausschließlich mit Geräten erlaubt, die nach Ausstattung und Größe offensichtlich allein für den privaten Gebrauch bestimmt sind.“, oder ein ähnlicher Satz.
Soweit so gut, aber was heißt denn dieses „private Zwecke“? Ich habe eigentlich einen Privaten Facebook, YouTube, Twitter, Fotocommunity Account usw.. Ich habe ja aktuell kein Gewerbe. Doch dieses Privat ist damit nicht gemeint… Unter „private Zwecke“ versteht man praktisch, dass man die Fotos ausdrucken darf und ins Fotoalbum kleben kann. Oder etwas moderner, seinen Freunden die Fotos auf dem Tablet oder Smartphone zeigen darf. Sobald man die Fotos auf die Homepage (oder Facebook und Co.) veröffentlicht, sind diese nicht mehr privat sondern in der Öffentlichkeit und dann kann es richtig teuer werden.
Noch schlimmer wird es bei der Veröffentlichung von bewegten Bildmaterial also Filme. Richtig die Finger verbrennen, kann man sich bei Spielszenen. Denn hier vergibt der Verband Lizenzen für das Bildmaterial z.B. 1 bis 2 Liga + DFB-Pokal hat unter anderem Sky die Rechte. Hier gibt es verschiedene Lizenz Pakete die verschiedene Sender oder Firmen teuer, sehr teuer… erworben haben. Und da wird es gar nicht gern gesehen, wenn dann Videos z.B. auf YouTube landen und im schlimmsten Fall dann auch noch damit Geld gemacht wird.
Fußball ist nicht alles, es betrifft fast jeden!
Doch wenn ihr nun denkt, ich gehe eh nicht zum Fußball mich braucht das Ganze nicht interessieren… Dann liegt ihr Meilen weit daneben. Denn dies gilt eigentlich, kann man sagen für jeden Ort der einen Beisitzer oder Eigentümer besitzt. Denn dieser hat Hausrecht und kann sogar das komplette Fotografieren untersagen. Oder die Veröffentlichung der Fotos einschränken. Ob es ein Hotel, Konzert ist, Botanischer Garten oder z.B. der Zoo. Im Krefelder Zoo heißt es:
Fotografieren
Ist das Fotografieren erlaubt?
Im Zoo ist fotografieren für private Zwecke gestattet.
Darf ich mit Stativ fotografieren?
Im Schmetterlingshaus ist die Verwendung von Dreibein-Stativen aus Platzgründen verboten.
Wie dürfen die Fotos aus dem Zoo Krefeld genutzt werden?
Fotos aus dem Zoo Krefeld dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Eine Veröffentlichung im Internet (private Websites, Fotoforen wie View, FC etc.)ist mit Quellennachweis: Zoo Krefeld gestattet.
Dürfen Fotos verkauft werden?
Der Verkauf von Fotos, die im Zoo Krefeld entstanden sind, ist verboten, es sei denn, es wurde vorher eine schriftliche Genehmigung des Zoos eingeholt und eine Honorarvereinbarung (Spende etc.) getroffen. Der Zoo behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor.
Darf ich mit Fotos aus dem Zoo für meine Produkte Werbung machen?
Es handelt sich um eine kommerzielle Nutzung, für die eine schriftliche Genehmigung beim Zoo einzuholen ist. Auch hier wird eine Honorarvereinbarung getroffen. Der Zoo behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor.
Hier handelt jeder Zoo anders, ihr findet oft die Information auf der Internetseite des Zoos. Es gab hierzu mal die schöne Internetseite www.zooliste.de, ist aber aktuell leider offline. Also egal wo ihr hingeht, was ihr fotografiert informiert euch vorher ob dies gestattet ist!
Solltet ihr mit Fotos Geld verdienen und eine Homepage haben oder eine Facebook Seite, ist das ganze Thema auch wieder mit extremer Vorsicht zu genießen. Denn kommerziell sind nicht nur Fotos die ihr verkauft, sondern auch Fotos mit denen ihr wirbt. Also habt ihr z.B. eine Facebookseite, die in irgendeiner Form mit eurem Gewerbe oder freiberuflichen Tätigkeit in Verbindung steht, wo ihr dann Fotos von euren Zoo-, Fußballbesuch oder sonst was veröffentlicht, dann wirbt ihr mit diesen Fotos für euch. Frei nach dem Motto, schaut mal was ich für tolle Fotos mache, so tolle Fotos bekommt ihr bei mir.. Und damit sind die Fotos wieder kommerziell und haben ein gewissen wirtschaftlichen Wert. So könnte sogar Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Und die Strafen fallen generell härter aus, da man davon ausgeht, dass ihr Geld mit Fotos verdient, dass ihr ein Profi seid und über dieses Wissen verfügt.
Was darf ich überhaupt fotografieren? Zauberwort: Panoramafreiheit
Fast alles was ihr z.B. von öffentlichen Wegen wie z.B. einen Bürgersteig fotografieren könnt und der „Panoramafreiheit“ unterliegt dürft ihr fotografieren und veröffentlichen. Wichtig ist, dass ihr hier z.B. nicht von einer Leiter, Autodach oder ähnliches fotografiert, oder in Fenster von Häusern hinein. Es gibt auch noch Ausnahmen, z.B. das Recht am eigenen Bild oder an Marken. Also ganz so einfach ist es wieder nicht. Am besten sucht ihr mal „Panoramafreiheit“ und beschäftigt euch ein wenig mit diesem Thema. Die EU, wollte uns das Gesetz in Deutschland nehmen, zum Glück sind sie nicht damit durch gekommen. Aber Achtung wieder, in vielen Ländern gilt die Panoramafreiheit nicht, z.B. in Frankreich ist es untersagt, den Eifelturm bei Nacht mit Beleuchtung zu fotografieren, denn die Beleuchtung gilt dort als Kunstwerk und ist Urheberrechtlich geschützt.
Ich hoffe das ich das Interesse an dieses Thema bei euch wecken konnte, und der Beitrag euch gefallen hat 🙂