Es gibt viele Wege und Arten mit Fotos oder der Fotografie Geld zu verdienen, auch als Anfänger gibt es bereits viele Möglichkeiten sich das Taschengeld aufzustocken. Doch nicht nur dein Geldbeutel, sondern auch das des Finanzamtes wird dabei gefüttert. Und einige andere vielleicht auch..
Eine heiß diskutierte Frage im Internet ist immer ob der Fotograf ein Freiberuflicher oder ein Gewerblicher Beruf (auch als Nebenberuf) ist. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach, der Fotograf ist ein ungeschützter Handwerksberuf und unterliegt der Handwerkskammer, damit ist es zugleich ein Gewerblicher Beruf. Also möchtet ihr euch Fotograf nennen, müsst ihr ein Gewerbe anmelden und euch auch in der Handwerksrolle eintragen. Da gibt es kein wenn und aber.
Doch nicht nur der Fotograf verdient mit Fotos seine Brötchen. Es gibt noch viele andere Arten Geld mit Fotos zu verdienen. Als Künstler oder auch als Journalist lässt sich Geld verdienen mit der ähnlichen Tätigkeit des Fotografen. Oder man verkauft seine Fotografien z.B. von Reisen, Stilllifes oder was auch immer später als Poster, Leinwand, Digital oder in Bildagenturen. Auch dann ist man nicht umbedingt ein Fotograf. Wie ihr merkt gestaltet sich das Thema äußern komplex.
An dieser Stelle möchte ich euch einen Wegweiser mitgeben, ich bin kein Steuerberater oder Anwalt und möchte darauf hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewährleistung sind. Alle Informationen sind aus meiner Persönlichen Erfahrung. Ich empfehle immer sich mit einen Steuerberater zusammenzusetzen. Viele Informationen bekommt man auch beim Finanzamt, Gewerbeamt, IHK und Handwerkskammer kostenlos, ich habe bei allen Behörden und Einrichtungen sehr gute Erfahrungen gemacht.
Egal was ihr macht, ihr müsst es bei dem Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.
Der Künstler & Journalist – Die Freiberufler
Fangen wir mit den beiden kleinsten oder einfachsten Hand zu habenden Berufen an, der Künstler und Journalist. Beides sind Freiberufliche Berufe und benötigen kein Gewerbe oder Anmeldung bei der Handwerkskammer / IHK. Der Künstler erstellt Fotografien welche er z.B. in einer Galerie ausstellt und verkauft. Ihr dürft jedoch nicht im Auftrag handeln, also Fotos z.B. von einer Hochzeit oder Werbefotos machen und diese verkaufen, dann seit ihr wieder ein Fotograf. Auch dürft ihr nicht z.B. einen Kalender machen und davon XY Exemplare verkaufen, dann benötigt ihr ein Gewerbe. Der Journalist macht z.B. Fotos von Sportveranstaltungen und verkauft diese bzw. Lizenzen dafür an einer Zeitung, TV oder andere Medien. Hier dürft ihr ähnlich wie bei dem Künstler auch keine Produkte verkaufen oder euch für Hochzeiten, Portrait Shootings etc. mieten lassen.
Wie ihr merkt, sind beide Berufe ziemlich eingeschränkt und es ziemlich knifflig was ihr dürft und was nicht.
Mit Fotos Geld verdienen – Das Gewerbe
Meldet ihr ein Gewerbe an, was ziemliche viele Tätigkeiten umfasst außer die des „Fotografen“, dürft ihr schon ziemlich viel machen. Ihr dürft alles das machen, was der Künstler und Journalist machen darf. Darüber hinaus dürft ihr eure Fotos in allen Formaten und Mengen ohne Einschränkung verkaufen. Ihr seit praktisch ein Kaufhaus für eure erstellten Fotoprodukte um es mal ganz knapp zu formulieren. Was ihr aber immer noch nicht dürft, ist eure Dienstleistung anzubieten, dass ihr euch praktisch zum Fotoerstellen buchen lasst. Also ihr dürft keine Portraitshootings, Hochzeiten und so weiter anbieten oder durchführen. Ihr verkauft also Praktisch nur eure Produkte und damit unterliegt ihr der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dienstleistungen wie Bildbearbeitung dürft ihr trotzdem anbieten, da diese nicht der Handwerkskammer unterliegen, sondern der IHK.
Der Fotograf
Und der Fotograf darf alles 🙂 Die Lizenz zum Töten wie James Bond und ähnliches hat er nicht. Aber ihr dürft auch eure Dienstleistungen rund ums Fotografieren anbieten und auch durchführen. Und ihr dürft euch „Fotograf“ nennen. Ihr dürft jedoch nicht andere Fotografen ausbilden, hierfür benötigt ihr eine Ausbildung als Fotograf oder müsst erfolgreich ein Studium abschließen. Ein Gewerbe müsst ihr ebenfalls anmelden und hier als Tätigkeit „Fotograf“ eintragen. Nun fragt ihr euch warum man dies nicht direkt in den hiervor beschriebenen Absagt gemacht hat. Der Grund ist ganz einfach, als Fotograf unterliegt ihr immer der Handwerkskammer. Die Gebühren weichen je nach Handwerksammer ab soweit ich weiß, bei mir lag die Anmeldegebühr bei ca. 120€ + ich meine 300€ im Jahr, diese ersten 2 Jahre anteilig. Wenn man natürlich unter 1000€ im Jahr an Umsatz macht, ist das ein ganz schöner Happen Geld. Hinzu kommen dann noch Kosten für Software, Ausrüstung, Steuerberater und so weiter, da kann das ganze ganz schön teuer werden. Möchte ich also nur meine Fotos über eine Internetseite von z.B. meinen Reisen verkaufen, empfehle ich nicht den Schritt des Fotografen zu gehen, außer die Umsätze stimmen natürlich und man möchte die Tätigkeiten eines Fotografen durchführen. Die Beiträge der IHK sind dort deutlich günstiger, am Niederrhein geht es dort bei 44€ los. Man hatte mir in einem Satz ganz einfach erklärt wann ich den Fotografen anmelden muss:
Wenn du dich Mieten lassen möchtest, bzw. deine Dienstleistungen, dann musst du dich als Fotograf anmelden und auch bei der Handwerkskammer melden.
Übrigens meldet ihr mehrere Tätigkeiten neben dem Fotografen bei euren Gewerbeamt an. Müsst ihr nicht in der IHK und HWK (Handwerkskammer) beitreten, hier gilt Handwerk vor Handel. Also ihr dürft euch auch nicht eine Institution auswählen, sondern ihr fallt automatisch unter der Handwerkskammer. Das ganze spricht am besten mit euren Berater durch, wenn ihr euch eintragen lasst.
Ihr solltet auf jeden Fall auch mit euer Krankenkasse reden, wie die das ganze sieht und ob man euch dort auch zusätzlich was abzweigen möchte. Ich hatte dort nachträglich ein nettes Schreiben bekommen mit einer Summe die sogar Pferde zum kotzen bringt! Auch die liebe GEZ wird ziemlich hellhörig, wenn ihr ein Gewerbe anmeldet, denn das muss auch bei der GEZ angemeldet werden. Dazu rate ich euch, solltet ihr als Fotograf ein Gewerbeführer eine Gewerbliche Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Es gibt sehr viel zu beachten, mit meinem Beitrag wollte ich nur etwas Licht ins Dunkle bringen. Ich möchte nochmal drauf hinweisen, da es so komplex ist, dass ich keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen kann. Lasst euch bitte von den oben genannten Kontakten richtig informieren. Ansonsten hoffe ich, dass ich euch schon einmal den richtigen Weg weisen konnte.